The Students’ Consulting Club Vereinsstatuten St. Gallen, 07.05.2012 I. II. III. NAME UN
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The Students’ Consulting Club Vereinsstatuten St. Gallen, 07.05.2012
I.
II.
III.
NAME UND SITZ Art. 1: Unter dem Namen „Students’ Consulting Club at the University of St. Gallen“ besteht ein Verein von Studierenden mit Interesse im Beratungsbereich. Der Verein im Sinne von Art 60ff. ZGB hat seinen Sitz in St. Gallen und wurde 2009 auf unbestimmte Dauer gegründet. ZIEL UND ZWECK Art. 2: Zweck Der Verein hat folgende Zwecke: a) Der Verein versteht sich als Diskussions-‐ und Reflexionsplattform für Beratungsmarkt-‐ und Consultinginteressierte. b) Die Anspruchsgruppen des Vereins (Mitglieder, „Board of Advisors“, Unternehmen, u.W.) erhalten die Möglichkeit, sich im gegenseitigen Dialog mit den Trends, Themen und Herausforderungen in der Beratungsbranche in theoretischer und praktischer Weise auseinanderzusetzen. c) Die Förderung der Gemeinschaft und des Erfahrungsaustausches. d) Die Aufrechterhaltung des persönlichen Kontaktes unter Ehemaligen und Studierenden. e) Die Unterstützung der Studierenden beim Studium und dem Berufseinstieg. f) Die Schaffung eines nachhaltigen „Pole of Excellence“ für die Anspruchsgruppen des Vereins. MITGLIEDSCHAFT Art. 3: Mitgliedschaft Der Verein besteht aus Aktiv-‐ und Passivmitgliedern. Art. 4: Aktivmitglieder Studierende, die an der Universität St. Gallen immatrikuliert sind, können vom Verein als Aktivmitglieder aufgenommen werden. Aktivmitglieder verfügen über das aktive und passive Wahlrecht, sowie das Stimm-‐ und Antragsrecht in der Mitgliederversammlung. Der Beitrittswunsch erfolgt schriftlich (per Post oder E-‐Mail). Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder. Erst nach Begleichung des Mitgliederbeitrages wird ein Mitglied definitiv aufgenommen. Aktivmitglieder sind verpflichtet, auf die Erreichung des Zwecks des Vereins hinzuwirken.
Art. 5: Passivmitglieder Die Aktivmitgliedschaft endet mit der Beendigung des Studiums oder bei Exmatrikulation. Aktivmitglieder, welche ihr Studium an der Universität St. Gallen beendet haben, haben die Möglichkeit, der Students’ Consulting Club Alumni Organisation beizutreten. Passivmitglieder verfügen über das Antragsrecht in der Mitgliederversammlung.
Art. 6: Austritt Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
a) Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit durch schriftliche Benachrichtigung an den Vorstand erfolgen. b) Der Ausschluss kann vom Vorstand mit einer Dreiviertel-‐Mehrheit gegen jedes Mitglied ausgesprochen werden, welches sich eines unehrenhaften Verhaltens schuldig macht, die Interessen des Vereins schädigt oder den Mitgliederbeitrag nicht leistet. Der Beschluss wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt und gilt sofort. Eine Rekursmöglichkeit an die Vereinsversammlung besteht nicht.
Art. 7: Mitgliederbeitrag Dem Verein neu beitretende Mitglieder entrichten einen einmaligen Mitgliederbeitrag von 50.-‐ CHF.
IV.
Art. 8: Datenschutz Der Students’ Consulting Club führt eine Datenbank mit gespeicherten Lebensläufen seiner Mitglieder. Diese können unter Einverständnis des jeweiligen Mitglieds an Referenten, Veranstalter von Workshops und Ähnliche weitergeleitet werden. ORGANISATION Art. 9: Organe Die Organe des Vereins sind die Vereinsversammlung, der Vorstand sowie die Revisionsstelle. Art. 10: Vereinsversammlung Die Vereinsversammlung hat die folgenden Aufgaben und Kompetenzen: a) Die