2 AMC III Kennzahlen

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ÖH_KURS-AMC III

Kapitel II Jahresabschlussanalyse aus externer Sicht

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Der Jahresabschluss

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Bestandteile des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften Ü 

Bilanz

Ü 

Gewinn- und Verlustrechnung Anhang

Ü 

—  — 

umfangreiche Erleichterungen für die kleine GmbH Erleichterung für die mittelgroße GmbH und die kleine AG ™ 

Ü 

Möglichkeit des Verzichts auf die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geographisch bestimmten Märkten

Lagebericht —  — 

Kleine GmbHs müssen keinen Lagebericht erstellen. Große GmbHs und AGs müssen die Analyse des Geschäftsverlauf erweitern um … ™  ™ 

nicht-finanzielle Leistungsindikatoren insbesondere in Bezug auf Umwelt- und Arbeitnehmerbelange

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Größenklassen §221 UGB

ÖH_KURS-AMC III

Ü  (1) Kleinste Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei

nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: Ü  350.000,- Euro Bilanzsumme; Ü  700.000,- Euro Umsatzerlöse Ü  im Jahresdurchschnitt 10 Arbeitnehmer. Ü  (2) Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale überschreiten: Ü  Über 350.000,- bis 5 Mio. Euro Bilanzsumme; Ü  Über 700.000,- bis 10 Mio. Euro Umsatzerlöse Ü  im Jahresdurchschnitt 10 bis 50 Arbeitnehmer. Ü  (3) Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei in Abs. 2 bezeichneten Merkmale überschreiten und mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: Ü  Über 5 bis 20 Millionen Euro Bilanzsumme Ü  Über 10 bis 40 Millionen Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag; Ü  im Jahresdurchschnitt 50 bis 250 Arbeitnehmer. Ü  (4) Große Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei in Abs. 3 bezeichneten Merkmale überschreiten. Unternehmen im öffentlichen Interesse gelten stets als groß.

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Der Jahresabschluss - Anhang

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Einen ausführlichen Katalog von Pflichtangaben, die in den Anhang aufzunehmen sind, enthalten der § 284 und der § 285 des UGB. Sie lassen sich zu den folgenden drei Punkten zusammenfassen: Allgemeine Grundsätze der Bilanzierung, Bewertung und Währungsumrechnung: Die im Jahresabschluss angewandten Methoden der Bilanzierung und Bewertung einzelner Bilanzposten werden im Anhang dargestellt und erläutert. Er enthält also die Information darüber, welche Sachverhalte in die Bilanz aufgenommen wurden und mit welchem Wert sie ausgewiesen werden. Haben sich die Methoden im Vergleich zu den Vorjahren geändert, sind die Abweichungen und ihr Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darzustellen. Für Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung sind die Umrechnungskurse anzugeben. Erläuternde, ergänzende und korrigierende Informationen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung: Posten, die in der Bilanz aus Klarheitsgründen zusammengefasst wurden, müssen im Anhang aufgeschlüsselt werden. Das betrifft insbesondere das Anlagevermögen. Wert und Entwicklung der einzelnen Anlagegüter werden im Anlagespiegel erläutert. Auch die gewählte Art der Abschreibung wird im Anhang beschrieben. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung summierten Umsätze sind nach Tätigkeitsbereichen und geographischen Märkten aufzugliedern, bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens müssen Material- und Personalaufwand gesondert angegeben werden. Für zahlreiche Pflichtangaben des Jahresabschlusses bestehen Ausweis-Wahlrechte. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit kann es sinnvoll sein, Posten in der Bilanz und GuV wegzulassen und in den Anhang aufzunehmen. Ergänzende Angaben sind ferner Informationen zu Sachverh