2010 Vergleich der Regelsaetze Sozialer Grundsicherung in EU

2010 Vergleich der Regelsaetze Sozialer Grundsicherung in EU

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Selbst auf Zypern ist die Grundsicherung höher Publiziert am 11. Dezember 2010 von Regelsatz-Info (Leipzig). Der in der Bundesrepublik ausgezahlte Regelsatz der Grundsicherung stellt im Vergleich mit anderen europäischen Ländern im wahrsten Sinne des Wortes dem Exportvizeweltmeister Deutschland ein Armutszeugnis aus. Hierzulande sollen die finanziell schlechter gestellten Empfänger von Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld und laufender Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht – mit 364 Euro abgespeist werden. Das reicht nicht für eine menschenwürdige Existenz. Selbst in Zypern gesteht die parlamentarische Mehrheit den finanziell schlechter gestellten Bürgern einen deutlich höheren Regelsatz als soziale Mindestsicherung zu. Ein vom News- und Informationsportal Regelsatz-Info angestellter Vergleich kommt zu dem Schluss: Finanziell schlechter gestellte Bürgerinnen und Bürger erhalten in vielen Ländern Europas bedeutend höhere Leistungen als in der Bundesrepublik. Selbst in Zypern, einem nicht gerade durch seine Wirtschaftskraft bekanntem Land, ist allein der Regelsatz um rund 100 Euro höher als in Deutschland. Zudem gibt es dann noch ein 13. Monatseinkommen und 100 Euro Ostergeld pro Person. In den meisten der verglichenen anderen europäischen Staaten gibt es zudem zum eh schon höheren Eckregelsatz dann noch monatliche Aufschläge an Bargeld, die je nach Region unterschiedlich ausfallen können. Die Aufschläge werden dann durch die Kommune oder das jeweilige Bundesland zusätzlich ausgezahlt. Ein solcher Aufschlag auf die monatliche soziale Mindestsicherung von 609,83 Euro betrug zum Beispiel in den Niederlanden im Jahre 2009 bis zu 243,93 Euro. Die Höhe des Aufschlages war dabei von jeweiligen Wohnort abhängig. Sie stand aber jedem alleinstehenden Erwachsenen zu. Zudem gab es für einen Urlaub sowohl von der Zentralregierung als auch vom Regionalparlament jeweils „Urlaubszuschussgeld“, also zwei mal. Nur in Luxemburg und Dänemark gibt es diese Aufschläge nicht. Der Eckregelsatz dort beträgt für einen alleinstehenden Erwachsenen 1.198,67 bzw. 1.203 Euro pro Monat und in bestimmten Fällen gibt es dort dann auch noch Zuschüsse für Miete und Heizung. Ein Sprecher des DSP Sozialwerkes in Leipzig erklärte dazu: „Es ist unanständig und beschämend zugleich, dass die Mehrheit des Bundestages jene über acht Millionen Bürger in der Bundesrepublik, welche als Sozialeinkommen gerade mal soviel wie Hartz IV haben, jetzt mit 5 Euro mehr auf diesen eh schon knausrigen Regelsatz abspeisen will. Und fast noch beschämender ist es, dass die Mehrheit im Bundesrat es bisher nicht fertig bekommen hat, einen entsprechenden Änderungsantrag auf deutliche, d.h. dreistellige Erhöhung des Regelsatzes zu stellen. Die Gutachten zum Existenzminimum und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar sind bekannt.

Die einzige tatsächliche Berechnung des Regelsatzes nach dem Statistikmodell ist auf eine Summe von 594 Euro plus X plus Mietkosten gekommen. Sie wurde im Zusammenhang der Anhörung zu der Höhe der Regelsätze am 22. November im Deutschen Bundestag durch das Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstages Rüdiger Böker vorgelegt. Die letzte ausführliche Expertise nach einem Warenkorbmodell kam zu dem Ergebnis, dass der Regelsatz für einen Alleinstehenden 684,68 Euro betragen müsse. Sie hatte Lutz Haustein im Januar diesen Jahres vorgelegt. Spätestens jetzt, wissen die Abgeordneten des Bundestages und die Mitglieder des Bundesrates auch, dass Sozialhilfe-Regelsätze in vergleichbaren anderen europäischen Ländern viel höher sind. Und wenn sie nicht wissen sollten, wie Armut aussieht und das es einer deutlichen Erholung des Regelsatzes bedarf, dann sollen sie mal nach Leipzig, Essen oder Bremerhafen fahren.“ Benn Hermann von der Initiative „Regelsatz erhöhen. Genug für Jeden!“ meinte dazu, er habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass einige der in der Bundesrepublik verantwortlichen aus CDU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen, vielleicht