BRD kein Staat - nur die Verwaltung der Quadro-Zone

BRD kein Staat - nur die Verwaltung der Quadro-Zone

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Zusammenfassung: BRD kein Staat - nur die Verwaltung der Quadro-Zone (Fassung vom 10.12.2006) Die erste Priorität hat in Deutschland die Umsetzung Artikel 146 GG: Rechtliche Situation in Deutschland: Verfassung (vom Deutschen Reich 1919) ohne Volk (wegen der SHAEF-Gesetze der Alliierten und der nunmehr völkerrechtswidrigen fortdauernden Besetzung Deutschlands) und Volk ohne Verfassung (Grundgesetz Artikel 146 wurde nach 1990 nicht verwirklicht). Dieses Grundgesetz (umgesetztes Besatzungsrecht), das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Diese überaus wichtige Arbeitsaufgabe für unsere Pooolitiker im Jahre 1990 wurde von diesen (absichtlich?) schlichtweg ignoriert. Nun haben wir das Schlamassel. Keine Verfassung, keine Souveränität, keine Rechtsordnung – somit erneute Übergangszeit für gültiges Besatzerrecht für den Bereich 'Bundes'republik des vereinten Deutschland (Vorbehaltsrechte der Alliierten wieder in Kraft). Offensichtlich ignoriert die Justiz und die Gemeinschaft der deutschen Juristen der vermeintlichen BRD die Tatsache, daß das Grundgesetz nach den 4+2Verhandlungen im Juli 1990 und nach dem Einigungsvertrag den alten Art. 23 "gestrichen" bekam und damit des gesamten Geltungsbereichs beraubt wurde. Der neue Art. 23 schweigt sich über den Geltungsbereich des GG aus; dieser taucht auch an keiner anderen Stelle mehr auf. Alle vermeintlichen 'Bundes'beamten sind spätestens seit der Löschung ihrer vermeintlichen BRD und ihres vermeintlichen Grundgesetzes vorrangig berechtigt und verpflichtet, schnellstens und als Eilsache von Amts wegen entweder die Erneuerung der Gültigkeit des Grundgesetzes oder eine Verfassung gemäß Art. 146 GG anzustreben, oder wenigstens gemäß Art. 20 (4) GG Widerstand gegen die schuldigen Haupttäter der Gesetzlosigkeit der real existierenden BRD zu leisten! Denn das BBG ('Bundes'beamtengesetz) legt genau das, sogar ausdrücklich für das Deutsche Reich bzw. sein Gebiet in den Grenzen von 1937, fest (Auszüge): Und das 'Bundes'beamtengesetz der BRdvD besagt: - BBG - Datum: 14. Juli 1953 - Fundstelle: BGBl I 1953, 551 Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1982 Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. BBG Anhang EV Änderungen aufgrund EinigVtr vgl. § 96 u. § 100 (+++ Stand: Neugefasst durch Bek. v. 31. 3.1999 I 675; zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 1 G v. 12. 8.2005 I 2354 +++)! Änderung durch Art. 19a G v. 19.2.2006 I 334 (Nr. 8) noch nicht berücksichtigt ! BBG § 185 Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937. BBG § 52 (1) Der Beamte dient dem ganzen Volk (...).

(2) Der Beamte muß sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. BBG § 56 (1) Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. (2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der Beamte unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, so hat sich der Beamte, wenn seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Bestätigt dieser die Anordnung, so muß der Beamte sie ausführen, sofern nicht das ihm aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt; von der eigenen Verantwortung ist er befreit. (*) Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen. (3) Verlangt der unmittelbare Vorgesetzte die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzuge besteht und die Entscheidung des nächsthöheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, so gilt Ab