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Die geheime "Kanzlerakte" und der "Geheime Staatsvertrag"
Seit Jahren wird über die Echtheit der «Kanzlerakte» und des «Geheimen Staatsvertrags», der neben dem Grundgesetz gültig sein soll, gerätselt. Diese Behauptungen hatte auch ein Prof. Dr. James Shirley 1999 im Hearst-Verlag in New Yor veröffentlicht. Nun nimmt der ehemalige Chef des Militärischen Abschirmdienstes MAD und spätere Kommandant der 12. Panzerdivision der Bundeswehr, Generalmajor GerdHelmut Komossa, dazu Stellung. Er bestätigt in seinem nun erschienenen Buch «Die deutsche Karte – Das verdeckte Spiel der geheimen Dienste» [...] die seit 1999 kolportierten Meldungen. Dazu Generalmajor Komossa [Auszug, auf Seite 21 des Buches] «Der geheime Staatsvertrag von 21. Mai 1949 wurde vom Bundesnachrichtendienst unter ‹Strengste Vertraulichkeit› eingestuft. In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewusst sein dürfte. Danach wurde einmal der «Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien bis zum Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, dass jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die sogenannte ‹Kanzlerakte› zu unterschreiben hatte. Darüber hinaus bleiben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet.» Übrigens: Die deutschen Goldreserven im Umfang von 95 Millionen Unzen Feingold werden in den Kellern der Federal Reserve Bank (FED) in New York gelagert. Anträge deutscher Beamter, die Goldreserven kontrollieren zu dürfen, wurden immer abgelehnt. Die sogenannte „Souveränität“ der „Bundesrepublik Deutschland“ ist die Vorspiegelung falscher Tatsachen. Nun wird auch klar, warum Deutschland nach Kriegsende noch immer keinen Friedensvertrag hat. Der [lediglich] bestehende Waffenstillstandsvertrag ermächtigt die Alliierten jederzeit wieder in Deutschland einzumarschieren. Jetzt ist auch verständlich, warum alle deutschen Bundeskanzler vo
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17.04.2011 22:24
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ihrem Amtseid in Deutschland zu einem «privaten Besuch» in die USA reisen (müssen), um dort die «Kanzlerakte» zu unterschreiben. [...] Übrigens: Auch beim Zusammenschluss der BRD mit der DDR wurde ein streng geheimes Zusatzabkommen zum 2-Plus-4-Vertrag unterschrieben. Dieses ist nur einem sehr kleinen Personenkreis bekannt und muß durch die Medien unveröffentlicht werden. Es dürfte sich heute um eines der am meisten gehüteten Staatsgeheimnisse der BRD handeln. Daraus einige Einzelheiten: Die in der BRD verbleibenden Dienststellen der Siegermächte (England, Frankreich, die USA und die UdSSR – heute Russland), zivil un militärisch, wie Kasernen, Flugplätze, Funkstellen und weitere Liegenschaften, verbleiben weiterhin deren Hoheitsgebiet, was folgende Auswirkungen haben kann: Kein deutscher Ermittlungsbeamter, Staatsanwalt, Richter usw. darf in diesen Hoheitsgebieten tätig werden. Die Siegermächte behalten das Recht, jederzeit auf dem Territorium der BRD zeitlich begrenzte weitere Hoheitsgebiete ohne Zustimmung deutscher Stellen einzurichten und zu unterhalten, wenn sie es zum Schutze ihrer Interessen für notwendig halten. Im Artikel 2 des Zusatzabkommens wurde festgeschrieben, dass die Siegermächt ihre Vorbehaltsrechte auf folgenden Gebieten uneingeschränkt behalten: allen elektronischen Medien, den Printmedien, Filme, Kultur und dem Erziehungs- und Bildungswesen. Die Rechte erstrecken sich auf Aufsicht, Kontrolle und Lenkung. Sie können sich denken, warum es aus diesen Gründen am 14. September 1996 zu einem Brief des Bundesnachrichtendienstes an einen Minister gekommen ist,