STATUTEN der Frauengemeinschaft Pfarrei Ballwil I. Name und Sitz Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen „Frauengemeinsc
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STATUTEN der Frauengemeinschaft Pfarrei Ballwil
I.
Name und Sitz
Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen „Frauengemeinschaft Ballwil“ besteht ein im Jahr 1917 gegründeter Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB mit Sitz in Ballwil. Er ist parteipolitisch neutral. Er ist ein Ortsverein des Kantonalen Katholischen Frauenbundes Luzern und somit dem Schweizerischen Katholischen Frauenbund SKF angeschlossen.
II.
Zweck und Aufgabe
Art. 2 Zweck Der Verein ist ein Zusammenschluss von Frauen, die aus christlicher Grundhaltung ihre Verantwortung und ihren spezifischen Auftrag in Familie, Kirche, Gesellschaft und Staat zu erfüllen suchen.
Art. 3 Aufgaben des Vereins sind insbesondere -
Förderung der Persönlichkeitsbildung der Frau in ihren verschiedenen Lebensphasen und Lebenssituationen Angebote in religiösen, erzieherischen, staatsbürgerlichen und kulturellen Bereichen Erfüllung sozialer Aufgaben Förderung der Mitverantwortung und Mitentscheidung der Frauen in kirchlichen und öffentlichen Belangen
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Pflege der Gemeinschaft und der Solidarität unter Frauen Teilnahme am religiösen Leben der Ortskirche Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Katholischen Frauenbund Luzern und dem Schweizerischen Katholischen Frauenbund SKF. Ökumenische Zusammenarbeit mit anderen christlichen Glaubensgemeinschaften in der Pfarrei und Region.
Art. 4 Tätigkeit -
Die Tätigkeit des Vereins erfolgt im Sinne der Gemeinnützigkeit. Die Mitarbeit im Vorstand ist ehrenamtlich. Spesen werden vergütet.
III. Mitgliedschaft Art. 5 Mitgliedschaft Mitglied kann jede Frau werden, die bereit ist, an der Erfüllung der obgenannten Aufgaben mitzuwirken. Beitrittsoder Austrittserklärungen sind mündlich oder schriftlich an ein Vorstandsmitglied zu richten. Jedes Neumitglied erhält die Statuten und wird an der GV aufgenommen. Die Statuten sind auf unserer Homepage (www.fg-ballwil.ch) aufgeschaltet
Art. 6 Der Verein sucht seine Ziele zu erreichen durch: -
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Aktive Teilnahme am Leben der Ortskirche Gottesdienste, liturgische Feiern auf religiöser Ebene Veranstaltungen der Erwachsenenbildung: Kurse, Vorträge, Bildungsabende usw. Angebote für bestimmte Personenkreise und Gruppierungen: z.B. Mütter von Kleinkindern, Mütter von Jugendlichen, Ehepaare, Familien, Alleinstehende, Allein-erziehende, Senioren, Betagte und Witwen. Soziale Dienste: Altersbesuche, Gratulationen, Kondolazionen
Art. 7 Die finanziellen Mittel werden beschafft durch: -
Jahresbeiträge der Mitglieder Beiträge von kirchlichen und öffentlichen Institutionen Einnahmen von Kursen, Aktionen und Sammlungen Zuwendungen von Gönnern durch Vermächtnisse und Vergabungen
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Art. 8 Schulden -
Für Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.
IV. Organisation Art. 9 Die Organe des Vereins sind -
die Generalversammlung der Mitglieder der Vorstand Die Rechnungsrevisorinnen
Art. 10
Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet alljährlich statt. Ausserordentliche Generalversammlungen werden einberufen, wenn der Vorstand es als nötig erachtet, oder wenn ein Fünftel der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Traktanden beim Vorstand verlangt. Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt durch das Pfarrblatt „KONTAKT“, mindestens 14 Tage vor Beginn, unter Bekanntgabe der Traktanden. Bei den Wahlen und Abstimmungen entscheidet das absolute Mehr der anwesenden Mitglieder. Wenn nicht eine geheime Abstimmung verlangt wird, erfolgt diese offen. Die Stimmenzählerinnen werden an jeder Versammlung besonders gewählt.
Art. 11 -
Aufgaben der Generalversammlung
Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung, des Jahresberichts, der Jahresrechnung (und des Budgets) Festsetzung des Mitgliederbeitrages Behandlung