Statuten APV Weibliche und männliche Bezeichnungen werden im Folgenden synonym verwendet. 1 Name, Zweck Art. 1 Name 1.
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Statuten APV Weibliche und männliche Bezeichnungen werden im Folgenden synonym verwendet.
1 Name, Zweck Art. 1 Name 1. Unter dem Namen "Akademischer Pharmaziestudierenden Verein", abgekürzt APV, besteht seit dem 07.03.1910 ein Verein im Sinne von Artikel §60ff des ZGB eine autonome Sektion des Verbands der Studierenden an der ETH (VSETH) gemäss Artikel 12 der Statuten des VSETH. 2. Die Statuten des VSETH sind denjenigen des APV übergeordnet.
Art. 2 Zweck Tätigkeit 1. Der Verein bezweckt: a. die Wahrung der Interessen der Mitglieder b. die Förderung der Kommunikation und des Austausches innerhalb des Departements für Chemie und angewandte Biowissenschaften (D-CHAB), insbesondere des Instituts für Pharmazeutische Wissenschaften (IPW), der ETH und zu anderen Hochschulen c. die Förderung des Kontakts mit der branchenspezifischen Industrie d. die Pflege freundschaftlicher Beziehungen unter den Mitgliedern und gegenüber anderen studentischen Vereinigungen, speziell den anderen Fachvereinen und dem VSETH e. die Aufrechterhaltung der Kontakte mit Assistenten und Dozenten f. die Schaffung und Förderung von Dienstleistungen für seine Mitglieder g. die Förderung der Kommunikation und des Austausches innerhalb der anderen schweizweiten und internationalen Pharmaziestudierendenvereine insbesondere dem schweizerischen pharmaziestudierenden Verein (asep). 2. Der Verein untersagt sich parteipolitische oder religiöse Tätigkeiten, behält sich jedoch vor, zu studien-und/oder hochschulpolitischen Themen Stellung zu nehmen. Solche Stellungnahmen sind für einzelne Mitglieder nicht bindend. 3. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Gleichzeitig verfolgt er weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. 4. Der Sitz des APV ist die ETH Hönggerberg, Zürich.
Art. 3 Geschäftsjahr 1. Die Geschäftsperiode erstreckt sich vom 1. Februar bis zum 31. Januar. Sie umfasst eine Abrechnungsperiode.
2 Mitglieder Art. 4 Mitglieder
1. Der Verein besteht aus a. ordentlichen Mitgliedern b. ausserordentlichen Mitgliedern c. Ehrenmitgliedern 2. Der Vorstand führt eine Liste über alle ausserordentlichen so wie alle Ehrenmitglieder.
Art. 5 Ordentliche Mitglieder 1. Ordentliche Mitglieder sind ausschliesslich alle VSETH-Mitglieder, welche dem Institut für Pharmazeutische Wissenschaften, IPW, der ETH Zürich angehören und damit gemäss Artikel §13 Absatz 1 der VSETH Statuten dem APV zugeordnet sind. Zu finden ist die Zuordnung gemäss Artikel §13 Absatz 5 der VSETH Statuten auf der Liste des AVES des VSETH. 2. Ordentliche Mitglieder leisten ihren Mitgliederbeitrag halbjährlich direkt an den VSETH. Der VSETH legt alleinig die Höhe des Beitrages fest. Der APV erhebt darüber hinaus keine weiteren Mitgliederbeiträge von ordentlichen Mitgliedern.
Art. 6 Ausserordentliche Mitglieder 1. Die ausserordentliche Mitgliedschaft des APV steht allen natürlichen Personen offen, denen die ordentliche Mitgliedschaft nicht offensteht. 2. Über die ausserordentliche Mitgliedschaft entscheidet die Vereinsversammlung 3. Ausserordentliche Mitglieder leisten ihren Mitgliederbeitrag direkt an den APV, wobei der APV ausserordentlichen Mitgliedern, welche zugleich VSETH-Mitglieder sind, keinen Beitrag verrechnet. Die Vereinsversammlung legt die Höhe des Beitrages fest.
Art. 7 Ehrenmitglieder 1. Die Ehrenmitgliedschaft des APV steht allen natürlichen Personen offen, die einen substanziellen Beitrag zum Erfolg des APVs geliefert haben. 2. Über die Aufnahme von Ehrenmitgliedern entscheidet die Vereinsversammlung mit Zweidrittelmehrheit. 3. Ehrenmitglieder wird der Mitgliedsbeitrag erlassen, sofern ihm die ordentliche Mitgliedschaft nicht offensteht.
Art. 8 Rechte 1. Nur ordentliche Mitglieder gemäss Artikel §5 verfügen über Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht. Diese Rechte können in keinem Fall auf eine andere Person übertragen werden. Nur ordentliche Mitglieder aus Kategorie a gemäss Artikel §6 der VSETH Statuten besitzen passives Wahlrecht für Ä