Vergleich Institutionen der Bundesrepublik und der EU Bundesverfassungsgericht / Europäischer Gerichtshof Richter Aufg
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Vergleich Institutionen der Bundesrepublik und der EU Bundesverfassungsgericht / Europäischer Gerichtshof
Richter
Aufgaben
BvfG
EuGH
Werden je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt (Präsident und Stellvertreter werden abwechselnd vom BT und BR gewählt)
Je ein Richter pro Mitgliedsstaat, wird von der nationalen Regierung des Staates im Einvernehmen mit den anderen Staaten ernannt
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Wer darf klagen/ Verfahren einleiten
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Schutz der Verfassung (Kontinuität) und Verfassungswandel (Innovation) Entscheidungen sind für alle staatlichen Organe bindend Kontollfunktion gegenüber Exikutive und Legislative
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Einheitliche Auslegung des europäischen Rechts wahren und Rechtsschutz innerhalb der EU garantieren
Jeder Bürger
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Organe der EU Mitgliedsstaaten EU-Bürger die individuell und unmittelbar betroffen sind
EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht. Bundesparlament / Europäisches Parlament
Gewaltenteilung (Bereich) Wahlberechtigungen bei Verfassungsorganen
BP
EuP
Gewaltenverschränkung: Sowohl Legislativ- als auch Exekutivorgan
Legislativorgan
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• Aufgaben
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wählt Bundespräsident (mit Vertretern der Länderparlamente) wählt Bundeskanzler wählt Richter des Verfassungsgerichts (mit Bundesrat) wählt Bundestagspräsident
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Kommission (EuP muss vor Ernennung zustimmen) Rechnungshof Zentralbank wählt Parlamentspräsidenten
Gesetzgebung (einschließlich
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Gesetzgebung und Haushaltsrecht
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Kontrollinstrumente
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Haushaltsbewilligung) Wahlfunktion (Regierung und andere Verfassungsorgane) Kommunikation (öffentliche Debatten, öffentliche Artikulation von politischen Meinungen, politischstaatliche Information) Kontrolle (von Regierung und Verwaltung) und Initiative (Politikkonzepte)
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Kontrolle Mitwirkung bei Ernennungen Bearbeitung von Petitionen
Misstrauensvotum gegen Bundeskanzler Große- und Kleine Anfrage Budgetrecht
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Misstrauensvotum gegen Kommission Berichtspflicht aller Institutionen Fragerecht Klagerecht Budgetrecht
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Bundesregierung / Kommission Bundesregierung
Kommission
Gewaltenbereich
Exekutivorgan
Exekutivorgan
Mitglieder
Bundeskanzler (wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Parlament gewählt) und Bundesminister (werden durch Kanzler vorgeschlagen und von Bundespräsident ernannt)
28 Kommissare (von Kommissionspräsident und Regierungen ausgesucht, mit Zustimmung des Parlaments ernannt) aus 28 Mitgliedsstaaten , darunter der Kommissionspräsident (von Regierungen der Mitgliedsstaaten vorgeschlagen, von Parlament gewählt)
Aufgaben
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Informationsbeschaffu ng (durch Verwaltung, externe Beratung) Vorbereitung und Planung von Entscheidungen (technisch und politisch) Entscheidungsvollzug, dessen Leitung und Konrolle
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Initiativrecht: Vorschläge für neue Rechtsvorschriften Überwachung von Vereinbarungen (EU-Recht) → „Hüterin der Verträge“ Vertritt EU nach außen
Kontrollinstrumente
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Vertragsverletzungsverfahren
Bundesrat / Rat der EU Bundesrat
Rat der EU (Ministerrat)
Mitglieder
13 Ministerpräsidenten und 3 Je ein Minister aus je einem Bürgermeister der Mitgliedsstaat Stadtstaaten, deren Minister oder Staatssekretäre und etwa 180 Mitglieder der Landesregierungen
Gewaltbereich
Legislativ-/ Exekuti